WordPress: Mehrere Autoren für einen Artikel zeigen

Entsprechendes Plugin: https://de.wordpress.org/plugins/co-authors-plus/

Das Theme muss trotz Aktivierung des Co-Authors-Plugins noch händisch angepasst werden. Hierzu muss die passende Stelle im Code des Templates gesucht werden. Dazu den Theme-Ordner per FTP-Client auf den lokalen Rechner kopieren. Dann mittels passendem Such-Tool (bei mit Datei-Suche im notepad++) nach dem entsprechenden class-attribute (class=“author-name“) suchen, welches ich zuvor auf meiner WordPress-Seite entsprechend rausgefunden habe:

In meinem generatepress-theme steht der entsprechende code in der Datei template-tags.php

// If co-autor
if ( function_exists( 'coauthors_posts_links' ) ) {
echo ' ';
coauthors_posts_links();
} else {
// If our author is enabled, show it
if ( $author ) {
echo apply_filters( 'generate_post_author_output', sprintf( ' ',
sprintf( '%1$s ',
__( 'by','generatepress'),
esc_url( get_author_posts_url( get_the_author_meta( 'ID' ) ) ),
esc_attr( sprintf( __( 'View all posts by %s', 'generatepress' ), get_the_author() ) ),
esc_html( get_the_author() )
)
) );
}
}

Da in meinem Theme kein Leerzeichen zwischen den Autoren und dem verbindenen und war, musste ich auch noch das css per customizer anpassen:

Facebook, Google & Co. In Lexoffice buchen

[Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und übernehme für die Richtigkeit des Folgenden keine Haftung]

Ähnlich der Umsatzsteuererhebung bei inländischen Lieferanten ist auch das Reverse Charge-Verfahren, welches bei Rechnungen von Facebook & Co. zur Anwendung kommt, für Nicht-Kleinunternehmer ein Nullsummenspiel: Meldung an Finanzamt über die Umsatzsteuerschuld bei gleichzeitiger Anmeldung der Vorsteuer in gleicher Höhe.

Beleg erfassen

Die Eingabe in Art der Ausgabe kann mit 13b angeblich (Quelle) abgekürzt werden.

… die restlichen Felder füllt man analog zu normalen Rechnungen aus.

Quellen

Facebook

Facebook stellt als Unternehmen mit Sitz in Irland einem deutschen Unternehmen keine Umsatzsteuer in der Rechnung aus (Quelle). Es schreibt lapidar, dass man sich da selbst drum zu kümmern habe.

Antwort vom Lexoffice-Support: „Facebook stellt keine Umsatzsteuer aus, da es sich um eine sonstige Leistung von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land handelt, oder aus einem Drittland. Je nach dem ob es von Facebook USA, oder einer EU-Niederlassung kommt. Es greift dann das Reverse Charge verfahren. Sind Sie Kleinunternehmer? Dann können Sie die abzuführende USt in der Jahreserklärung anmelden. Ansonsten buchen Sie einfach die entsprechende Kategorie (= Fremdleistungen §13b bzw. Fremdleistungen §13b nicht EU) und die Meldung geschieht automatisch.“

Anmerkung: Dies geschieht in Art der Ausgabe beim Belegerfassen.

Der Umsatzsteuersatz wird von LexOffice automatisch ausgefüllt, was genau so auch korrekt ist (Quelle). Beim hier verlinkten Artikel ist (zum Stand 3.11.2020) das Ausfüllen des Rechnungsbetrags missverständlich ausgedrückt. Eine Nachfrage beim Lexoffice-Support bestätigte, dass hier der Bruttobetrag rein muss.

LexOffice-Support: „(…) geben Sie den Gesamtbetrag der Rechnung an, das ist der Netto Wert auf den dann die Steuer berechnet wird. (…)“

Twitter

In einer Twitter-Rechnung wird dies zwar nicht explizit erwähnt, wie ich es eigentlich erwarten würde, aber in der Twitter Hilfe wird unter Geschäftliche Verwendung geschrieben: Berechnen wir Umsatzsteuer? Dein Anzeigenerwerb erfolgt über Twitter International Company (mit Sitz in Irland). Wir berechnen für deinen Account keine Umsatzsteuer. Du bist dafür verantwortlich, diese Steuer selbst zu berechnen und die Umsatzsteuer zum lokalen Satz deines EU-Mitgliedsstaates abzuführen.

Also dürfte das Belegerfassen analog zu Facebook funktionieren.