Support von Smartsteuer, 29.5.2018 per E-Mail
Einkünfte als Arbeitnehmer im Ausland erfassen Sie bitte unter Einkünfte von.. – Arbeitnehmereinkünfte – weitere Einnahmen als Arbeitnehmer.
Dort können Sie dann »Grenzgänger« (ohne das Formular N-Gre für Baden-Württemberg) oder »ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit« auswählen.