Powershell: Ändern des Datums einer Datei auf Windows

Änderungsdatum

Powershell öffnen und eingeben:

Set-ItemProperty -Path "D:\myFolderOrFile" -Name "LastWriteTime" -Value "01.01.2022 12:00:00"

Alle Subfolder & -files rekursiv umdatieren:

Get-ChildItem -Path "D:\myFolderOrFile" -Recurse | ForEach-Object {
Set-ItemProperty $_.FullName -Name "LastWriteTime" -Value "01.01.2022 12:00:00"

Erstelldatum

Set-ItemProperty -Path "D:\myFolderOrFile" -Name "CreationTime" -Value "01.01.2022 12:00:00"

Alle Subfolder & -files rekursiv umdatieren:

Get-ChildItem -Path "D:\myFolderOrFile" -Recurse | ForEach-Object {
Set-ItemProperty $_.FullName -Name "CreationTime" -Value "01.01.2022 12:00:00"

Datenschutz

Was ist Auftragsverarbeitung

„Eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Artikel 28 DS-GVO liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Dienstleister nach einem Auftrag und konkreten Vorgaben des datenschutzrechtlich Verantwortlichen eine Datenverarbeitung vornimmt. Der Dienstleister entscheidet dabei nicht selbst über die wesentlichen Umstände der Datenverarbeitung und hat kein eigenes, über die Erfüllung des Auftrags hinausgehendes, Interesse an der Datenverarbeitung. Eine Auftragsverarbeitung ist folglich regelmäßig bei den folgenden Dienstleistungen anzunehmen:

  • Entsorgung (Vernichtung, Löschung) von Datenträgern mit personenbezogenen Daten durch Dienstleister,
  • Speicherung von personenbezogenen Daten in der Cloud,
  • Werbeadressenverarbeitung in einem Letter-Shop,
  • Verarbeitung von Kundendaten durch ein Call-Center ohne wesentliche eigene Entscheidungsspielräume dort,
  • Datenerfassung, Datenkonvertierung oder Einscannen von Dokumenten mit personenbezogenen Daten,
  • DV-technische Arbeiten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung oder die Finanzbuchhaltung durch Rechenzentren,
  • elektronische Rechnungserstellung“ (Quelle Land Niedersachsen)

Wartung und Fernzugriffe

„Ist Gegenstand des Vertrages zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter die IT-Wartung oder
Fernwartung (z. B. Fehleranalysen, Support-Arbeiten in Systemen des Auftraggebers) und besteht in
diesem Rahmen für den Auftragsverarbeiter die
Notwendigkeit oder Möglichkeit des Zugriffs auf
personenbezogene Daten, so handelt es sich im
Hinblick auf die weite Definition einer Verarbeitung
in Art. 4 Nr. 2 DS-GVO (z. B. Auslesen, Abfragen,
Verwenden) ebenfalls um eine Form oder Teiltätigkeit einer Auftragsverarbeitung und die Anforderungen des Art. 28 DS-GVO – wie etwa der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung – sind umzusetzen. Anders ist dies bei einer rein technischen Wartung der Infrastruktur einer IT durch Dienstleister (z. B. Arbeiten an Stromzufuhr, Kühlung, Heizung), die nicht zu einer Qualifikation des Dienstleisters als Auftragsverarbeiter und einer Anwendung von Art. 28 DS-GVO führen.“ (Quelle)

Freelancer als Auftragverarbeiter

siehe

Einfache elektronische Signatur

„Unter einfachen Signaturen versteht das Signaturgesetz (§2 Nr.1 SigG) Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentisierung dienen. Beispiele dafür sind elektronische Visitenkarten oder eingescannte Unterschriften.“ (Quelle)