Umsatzsteuerausweis auf Rechungen an Nicht-EU-Unternehmen

bei Lieferung einer Ware / Erbringung einer Dienstleistung
in das nicht europäische Ausland, und das ist bei der Ukraine der Fall,
fällt eine Umsatzsteuer in der Rechnung nicht an.
Es kann netto fakturiert werden.

Tip vom Experten: Fakturieren Sie vorsorglich auch unter der vollständigen
Steueridentifikationsnummer des Bestellers, damit Sie den Drittlandbezug
später nachweisen können. Ansonsten droht im Falle einer Betriebsprüfung
schon bei kleinsten formalen Mängel eine Nachveranlagung und Sie führen
die Umsatzsteuer an Ihr Finanzamt als Haftungsschaden ab.

ich würde nur darauf hinweisen, daß der Rechnungsempfänger verpflichtet
ist, die Umsatzsteuer nach seinen nationalen Vorgaben zu erfüllen.

Wie Sie so schön sagen, deren Umsatzsteuer ist nicht “Ihr Problem”.

frag-einen-anwalt.de

WordPress Multisite

WordPress Multisite Network habe ich schon benutzt, jedoch schlechte Erfahrungen gemacht und wieder deinstalliert.

https://infinitewp.com/ -> das wurde mir von einer Dresdner WordPress-Agentur empfohlen -> die nutzen das.

Aufbewahrungsfristen

“Was müssen Sie bei einer Betriebsaufgabe erledigen? (…) Die folgende Checkliste ist ein Leitfaden, der Ihnen die Folgen der Aufgabe eines Einzelunternehmens aufzeigt und vorgibt, welche Formalitäten Sie dabei erledigen müssen. (…) Aufbewahrungsfristen: Bücher und Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse müssen 10 Jahre, andere steuerlich bedeutsame Unterlagen 6 Jahre lang aufgehoben werden.” Quelle: Handwerkskammer für München und Oberbayern

“Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist. Wenn du z.B. eine Rechnung vom 25.10.2016 hast, muss diese mind. bis zum 31.12.2026 aufbewahrt werden. Danach liegt es an dir, ob du die Unterlagen behalten, oder entsorgen möchtest.” Quelle

“Wie lange ein geschäftliches Dokument aufbewahrt werden muss, hängt von der Art des Dokumentes ab, beträgt jedoch entweder 6 Jahre oder 10 Jahre, manche müssen sogar ”ewig” erhalten werden z.B. Grundstücksdokumente.” Quelle

“In manchen Fällen ist es sinnvoll, Aufbewahrungsfristen zu verlängern. Es kann nämlich durchaus passieren, dass die Festsetzungsfrist eines vorläufigen, noch nicht endgültigen Steuerbescheids die Aufbewahrungsfrist für Dokumente übersteigt. (…) Im Extremfall müssen Sie Unterlagen aus Jahren mit vorläufigen Steuerbescheiden also 14 (!) Jahre lang aufbewahren.” Quelle

“Bei Einzelunternehmen ist der Inhaber aufbewahrungspflichtig, bei der OHG jeder Teilhaber, bei der KG die persönlich haftenden Gesellschafter und die zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter, bei der AG der Vorstand, bei der GmbH jeder (einzelne) Geschäftsführer und bei der atypischen stillen Gesellschaft allein der Inhaber des Handelsgeschäfts.” Quelle