Aufbewahrungsfristen

„Was müssen Sie bei einer Betriebsaufgabe erledigen? (…) Die folgende Checkliste ist ein Leitfaden, der Ihnen die Folgen der Aufgabe eines Einzelunternehmens aufzeigt und vorgibt, welche Formalitäten Sie dabei erledigen müssen. (…) Aufbewahrungsfristen: Bücher und Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse müssen 10 Jahre, andere steuerlich bedeutsame Unterlagen 6 Jahre lang aufgehoben werden.“ Quelle: Handwerkskammer für München und Oberbayern

„Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist. Wenn du z.B. eine Rechnung vom 25.10.2016 hast, muss diese mind. bis zum 31.12.2026 aufbewahrt werden. Danach liegt es an dir, ob du die Unterlagen behalten, oder entsorgen möchtest.“ Quelle

„Wie lange ein geschäftliches Dokument aufbewahrt werden muss, hängt von der Art des Dokumentes ab, beträgt jedoch entweder 6 Jahre oder 10 Jahre, manche müssen sogar ”ewig” erhalten werden z.B. Grundstücksdokumente.“ Quelle

„In manchen Fällen ist es sinnvoll, Aufbewahrungsfristen zu verlängern. Es kann nämlich durchaus passieren, dass die Festsetzungsfrist eines vorläufigen, noch nicht endgültigen Steuerbescheids die Aufbewahrungsfrist für Dokumente übersteigt. (…) Im Extremfall müssen Sie Unterlagen aus Jahren mit vorläufigen Steuerbescheiden also 14 (!) Jahre lang aufbewahren.“ Quelle

„Bei Einzelunternehmen ist der Inhaber aufbewahrungspflichtig, bei der OHG jeder Teilhaber, bei der KG die persönlich haftenden Gesellschafter und die zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter, bei der AG der Vorstand, bei der GmbH jeder (einzelne) Geschäftsführer und bei der atypischen stillen Gesellschaft allein der Inhaber des Handelsgeschäfts.“ Quelle