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Archiv der Kategorie: Onlinemarketing
Facebook, Google & Co. In Lexoffice buchen
[Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und übernehme für die Richtigkeit des Folgenden keine Haftung]
Ähnlich der Umsatzsteuererhebung bei inländischen Lieferanten ist auch das Reverse Charge-Verfahren, welches bei Rechnungen von Facebook & Co. zur Anwendung kommt, für Nicht-Kleinunternehmer ein Nullsummenspiel: Meldung an Finanzamt über die Umsatzsteuerschuld bei gleichzeitiger Anmeldung der Vorsteuer in gleicher Höhe.
Beleg erfassen
Die Eingabe in Art der Ausgabe kann mit 13b angeblich (Quelle) abgekürzt werden.

… die restlichen Felder füllt man analog zu normalen Rechnungen aus.
Quellen
Facebook stellt als Unternehmen mit Sitz in Irland einem deutschen Unternehmen keine Umsatzsteuer in der Rechnung aus (Quelle). Es schreibt lapidar, dass man sich da selbst drum zu kümmern habe.
Antwort vom Lexoffice-Support: „Facebook stellt keine Umsatzsteuer aus, da es sich um eine sonstige Leistung von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land handelt, oder aus einem Drittland. Je nach dem ob es von Facebook USA, oder einer EU-Niederlassung kommt. Es greift dann das Reverse Charge verfahren. Sind Sie Kleinunternehmer? Dann können Sie die abzuführende USt in der Jahreserklärung anmelden. Ansonsten buchen Sie einfach die entsprechende Kategorie (= Fremdleistungen §13b bzw. Fremdleistungen §13b nicht EU) und die Meldung geschieht automatisch.“
Anmerkung: Dies geschieht in Art der Ausgabe beim Belegerfassen.
Der Umsatzsteuersatz wird von LexOffice automatisch ausgefüllt, was genau so auch korrekt ist (Quelle). Beim hier verlinkten Artikel ist (zum Stand 3.11.2020) das Ausfüllen des Rechnungsbetrags missverständlich ausgedrückt. Eine Nachfrage beim Lexoffice-Support bestätigte, dass hier der Bruttobetrag rein muss.
LexOffice-Support: „(…) geben Sie den Gesamtbetrag der Rechnung an, das ist der Netto Wert auf den dann die Steuer berechnet wird. (…)“
In einer Twitter-Rechnung wird dies zwar nicht explizit erwähnt, wie ich es eigentlich erwarten würde, aber in der Twitter Hilfe wird unter Geschäftliche Verwendung geschrieben: Berechnen wir Umsatzsteuer? Dein Anzeigenerwerb erfolgt über Twitter International Company (mit Sitz in Irland). Wir berechnen für deinen Account keine Umsatzsteuer. Du bist dafür verantwortlich, diese Steuer selbst zu berechnen und die Umsatzsteuer zum lokalen Satz deines EU-Mitgliedsstaates abzuführen.
Also dürfte das Belegerfassen analog zu Facebook funktionieren.
Facebook: Link teilen mit eigenem Vorschau-Bild
Ich hätte es nicht für möglich gehalten, aber Facebook macht es einem schwer, eine seiner sinnvollsten Aufgaben zu erledigen. Ein eigenes Vorschau-Bild für einen Link auf der eigenen (WordPress-)Seite.
Das Yoast-SEO-Plugin leistet hier unverzichtbare Dienste. Man kann hier das gewünschte Vorschau-Bild, Titel und Beschreibung eingeben. Das Vorschaubild erstellt man am konfortabelsten in Canva. Es hat idealerweise die Größe: 1.200 x 628 Pixel. Eine Schriftgröße auf dem Bild von 11,4 px wirkt schon auf dem Desktop sehr klein. Erstaunlicherweise ist die Schrift in dieser Größe auf meinem Smartphone schärfer, als auf meinem Laptop
Dann muss man noch das Facebook-Debug-Tool bemühen, um die Bilder der Seite neu zu scrapen: https://developers.facebook.com/tools/debug/sharing/?q=http%3A%2F%2Fwww.it-freelancer-magazin.de%2Findex.php%2Fit-freelancer-des-jahres%3Fitsann