Umsatzsteuerausweis auf Rechungen an Nicht-EU-Unternehmen

bei Lieferung einer Ware / Erbringung einer Dienstleistung
in das nicht europäische Ausland, und das ist bei der Ukraine der Fall,
fällt eine Umsatzsteuer in der Rechnung nicht an.
Es kann netto fakturiert werden.

Tip vom Experten: Fakturieren Sie vorsorglich auch unter der vollständigen
Steueridentifikationsnummer des Bestellers, damit Sie den Drittlandbezug
später nachweisen können. Ansonsten droht im Falle einer Betriebsprüfung
schon bei kleinsten formalen Mängel eine Nachveranlagung und Sie führen
die Umsatzsteuer an Ihr Finanzamt als Haftungsschaden ab.

ich würde nur darauf hinweisen, daß der Rechnungsempfänger verpflichtet
ist, die Umsatzsteuer nach seinen nationalen Vorgaben zu erfüllen.

Wie Sie so schön sagen, deren Umsatzsteuer ist nicht „Ihr Problem“.

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