Rechtsfragen für Webseitenbetreiber

Disclaimer: Der folgende Beitrag ist keine juristische Beratung zu rechtlichen Belangen einer Homepage. Wer rechtliche Fragen hat, sollte im Zweifelsfall einen Anwalt konsultieren. Ich versuche nur zusammenfassend wiederzugeben, was der Dozent an jenem Meetup vortrug – ohne Garantie der richtigen Wiedergabe.

Beim WordPress-Meetup im Coworking Space Nürnberg im Rahmen der Nürnberg Web Week ging es um Rechtsfragen für Webseiten-Betreiber. Dozent war Udo Meisen, Mitarbeiter bei Praetor. Die Folien finden sich hier zum Nachlesen.

Domains sind nur vermietet.

Wer eine Domain mietet, schließt in diesem Moment zwei Verträge: eine mit dem Provider und eine mit dem Registrar (z.B. DENIC)

Der Admin-C haftet u.U.

Herr Shell hat im Domainstreit mit Shell bezüglich shell.de vor Gericht verloren.

Tippfehlerdomains sind unzulässig, wegen der Verwechslungsgefahr

Problematisch sind auch heute noch Alleinstellungsbehauptungen in einer Domain: bester-anwalt-nürnberg.de

Steuernummern haben in einem Impressum nichts verloren, weil sie den Finanzbeamten zu einer telefonischen Auskunft an Fremde verleiten könnten.

Im Impressum müssen mind. zwei Kommunikationskanäle vorgehalten werden: E-Mail und ein anderer schneller (Postadresse zählt nicht!)

Impressumabmahnungen können auch Verbraucherschutzverbände durchführen.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ist an deutsches Datenschutzrecht angelehnt und wird daher für uns nur wenig ändern.

Bezüglich Datenschutz gilt eine einfache Regel: Verboten ist alles, was nicht erlaubt ist.

IP-Adressen gelten inzwischen als personenbezogen, weil durch die Vorratsdatenspeicherung seitens des Providers auch noch lange die IP-Adresse einer Person zugeordnet werden kann.

Cookie-Law-Banner sind in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Google Adsense verlangt diese jedoch vertraglich.

Datenschutzverstöße sind inzwischen wettbewerbsrechtlich relevant, dürfen also auch von Verbraucherschutzverbänden eingeklagt werden.

Für Datenbanken gilt kein Urheberrecht, sondern ein Leistungsschutzrecht.

Den Eifelturm nachts zu fotografieren ist verboten. In Frankreich gibt es keine Panoramafreiheit.

Ein Foto des Bildes der Mona Lisa gilt urheberrechtlich nur als Reproduktion und ist damit nicht urheberrechtlich geschützt.

Framing: Das Einbinden von Youtube-Videos auf der eigenen Website ist urheberrechtlich erlaubt, wenn das hochgeladene Video nicht selbst einen urheberrechtlichen Verstoß darstellt (im Kino mitgeschnittener Blockbuster)

Screenshots einer fremden Website auf die eigene zu stellen ist urheberrechtlich grundsätzlich unproblematisch, wenn die darauf zu erkennenden Bilder, Logo, Texte nicht urheberrechtlich geschützt sind.

Screenshots/Screencasts von Software, die im Rahmen eines Tutorials verwendet werden sind urheberrechtlich unproblematisch, weil das Zitatrecht einen solchen Umgang gestattet. Man arbeitet ja damit, stellt es in einen erklärenden Kontext.

Es ist unmöglich eine kommerzielle Website in Deutschland zu betreiben, die komplett rechtskonform ist. Man kann nur das diesbezügliche Risiko minimieren.

Webscraping ist grundsätzlich erlaubt. Konkurrenzbeobachtung/Marktforschung ist ja nicht verboten. Eine gescrapte Homepage stellt auch keine Datenbank dar, die nach dem Leistungsschutzrecht geschützt ist. Wer eine Datenbank ausschließlich mit Email-Adressen zusammenscraped und verkauft, könnte theoretisch wegen Mitstörerhaftung belangt werden, da er dem Richter nur schwer erklären könnte, weshalb der Kunde eine solche Datenbank bräuchte, wenn nicht zum Spamversand. Als Beispiel, dass Webscraping grundsätzlich rechtskonform ist, stellen die Dienste dar, die ein Abgeordneter im Rahmen vom Pressedienst in Anspruch nimmt. Dort bekommt er ja zum Beispiel Volltext-Nachrichten-Artikel im Zusammenhang mit seiner Person jeden Morgen in die Mailbox.

Backlinkaufbau mit Webkatalogen

Der Eintrag in Webkatalog ist oft der erste (wenn auch nicht ungefährliche) Schritt zum Backlinkaufbau, da er relativ einfach und kurzfristig möglich ist. Hier eine kurze Einführung von bonek zum Thema.
Ranking-check.de hat eine Datenbank mit Webkatalogen zusammengestellt. Falls eine Telefonnummer zwingend verlangt wird, benutze ich hierfür meine alte sipgate-Nummer, die mir dann bei einem neuen Anruf eine Nachricht an meine Email-Adresse schickt. Ich führe hier nur Webkataloge auf, die mindestens in ihrer Standarteintrag kostenlos sind und keine Gegenleistung (wie Backlink) verlangen. Dran denken, dass i.d.R. ein Impressum erwartet wird. Wenn ich nur wenige allgemeine Webkataloge suche, dann wähle ich bei Pagerank 5 aus. Die Texte schreibe ich grundsätzlich aus dem Kopf, damit diese so unique, wie möglich sind. Die Email-Bestätigungen der Webkataloge landen häufig im Spamordner – wenn man die Emails also nicht findet, lohnt es sich auch dort mal zu suchen.
Nach Martin Gonev sind Backlinks aus redakationell gepflegten Branchenverzeichnissen mit hoher SEO Sichtbarkeit eine gute Ergänzung zum Backlinkprofil, das natürlich aus vielen anderen Quellen bestehen sollte. Die meisten Webkataloge seien leider mittlerweile wertlos und können sogar mehr schaden als Nutzen. In seiner Liste sind ca. 20 Webkataloge vorhanden, im Netz gibt es noch tausende davon…Aktuell sind redaktionell gepflegte Branchenverzeichnisse mit SEO Sichtbarkeit deutlich besser. Diese machen den Großteil seiner Sammlung aus. Aber auch mit denen solle man es nicht innerhalb kurzer Zeit übertreiben und eher als Ergänzung zum Backlinkprofil nehmen, das natürlich auch aus anderen Quellen wie Blogs, Magazine, Foren etc. bestehen sollte.

webspider24.de

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Allgemeiner Webkatalog mit PageRank 4.
Es werden längere unique Texte eingefordert, weshalb die Anmeldung schon 20 Minuten dauert. Es wird versprochen, dass man innerhalb 24h eine Nachricht über die Aufnahme erhält. Und tatsächlich kam am nächsten Morgen die Bestätigung per Email und mein Webkatalog-Eintrag war erreichbar.

suchnase.de

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Allgemeiner Webkatalog mit PageRank 5.
Das Ausfüllen hat keine großen Restriktionen beinhaltet, sodass das Ausfüllen lediglich 5 Minuten gedauert hat. Die Aufnahme in suchnase.de wurde jedoch bei meiner Affiliate-Seite nach 2 Tagen per Email abgelehnt. Suchnase.de schließt die Aufnahme von Affiliate-Seiten generell aus.

die-kraehe.com
Allgemeiner Webkatalog mit PageRank 5.
Bevor man seine Website ins Verzeichnis eintragen kann, muss man sich erstmal hier anmelden. Das geht in 1 Minute. Innerhalb weniger Minuten erhält man einen Link zur eingabe eines Bestätigungscodes. Anschließend wird eine Email mit einem Passwort zugeschickt. Dann muss mein seine Kontaktdaten vollständig eingeben, inklusive Telefonnummer, sonst darf man seine Homepage nicht schalten. Dann Acoount -> Eintrag anlegen, was ca. 10 Minuten dauert.

Interner Bereich zur Liste mit Webkatalogen

Preziosen klassischer Musik