Es dauert ca. 10 ereignislose Sekunden, bis der Facebook Messanger in einem neuen Browsertab aufgeht und dort geschrieben wird: Ein Facebook-Mitarbeiter setzt sich in Kürze mit dir in Verbindung. Übrigens: eine alte Session kann man nicht recyclen – ist diese einmal beendet, dann muss man die ganze in diesem Artikel geschilderte Kontaktprozedur von vorne beginnen.
Entgegen anderslautender Prognose haben sich heute beide Support-Mitarbeiter nicht 8 oder 9 Minuten später gemeldet, sondern bereits nach wenigen Sekunden. Man braucht auch nicht im Tab zu bleiben, denn wenn der Support-Mitarbeiter antwortet, ertönt ein akkustisches Signal und außerdem bekommt das Messanger-Icon im Tab einen roten Kreis. Der Support findet in deutscher Sprache statt.
Beide male wurde meine jeweiligen Fragen hervorragend und professionell beantowrtet.
Hierbei gibt es zwei Szenarien: erstens mit Einwilligung oder ohne Einwilligung des Fanpage-Betreibers
Ohne Einwilligung gilt: Geht nur, wenn die entsprechende Marke von Facebook als wichtig genug eingestuft wurde, dass sie als Interesse gilt. Oder mit weniger passgenauen Hacks. (Quelle)
Mit Einwilligung geht’s mit Lookalike Audience teilen, wofür es jedoch einige Voraussetzungen gibt (Quelle u.a.):
Man braucht eine Verbindung zwischen dem Teilenden und dem die Audience Nutzendem im Business Manager (Business Manager >> Unternehmens-Einstellungen >> Konten >> Werbekonten: https://business.facebook.com/settings/ad-accounts).
Generell kann man eine Customer Audience oder wie in unserem Falle eine Lookalike Audience teilen. Man kann jedoch keine Gespeicherte Zielgruppe teilen.
Auch kann der Nutzende keine Lookalike Audience auf einer geteilten Audience aufbauen.
Er darf die geteilte Audience nicht an andere Unternehmen verkaufen. Gleichwohl darf er die Audience jedoch mit Geschäftspartnern (z.B. seinen Sponsoren) kostenlos teilen. Dies haben zwei Facebook for Business Supportmitarbeiter unabhängig von einander in einem Chat heute mit mir bestätigt.
Der eine Mitarbeiter meinte, es gelte beim Teilen der Audience: „You may not use the custom audiences feature unless you are an advertiser (or an agency acting on behalf of an advertiser).“ und weiter: „Wenn es für Werbezwecke genutzt wird ist dein Kunde dann ja selbst Advertiser, da seh ich keine Probleme.“
Der andere Mitarbeiter meinte: „Die (…) gegen Geld anzubieten ist dem Likes-Verkauf per Bots als Geschäftspraktik zu ähnlich, daher verboten.“