Archiv der Kategorie: Rechnungswesen

Lexoffice: Reisekostenabrechnung & Geschäftsessen

[Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und übernehme für die Richtigkeit des Folgenden keine Haftung]

Reisekosten

Für die Kilometerpauschale und grundsätzlich beim Verpflegungsmehraufwand kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden (Quelle). Bei Art der Ausgabe ist daher zwar Fahrtkosten zu wählen, jedoch die Steuer von 19% auf KEINE zu korrigieren. Bei Zahlart ist Privat bezahlt zu wählen.

Geschäftsessen

70% sind abzugsfähig. Die Vorsteuer kann jedoch zu 100% abgezogen werden (Quelle). lexoffice bucht die 70% automatisch (Quelle)

Lexoffice: Buchung Privater Umsätze bei gemischtem Bankkonto

[Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und übernehme für die Richtigkeit des Folgenden keine Haftung]

In drei verschiedenen Foren habe ich gelesen, dass man die rein privaten Umsätze im gemischten Konto als Privateinlagen/Privatentnahmen buchen soll (Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3).

Um Privateinlage/Privatentnahme zu buchen: bei Art der Ausgabe wird Privat eingetragen. (Quelle: Lexoffice)

[Folgendes Verfahren ist nicht mehr erlaubt und steht hier nur noch aus dokumentarischen Gründen!]

Anfrage an lexoffice-support

Meine Geschäftsausgaben laufen auch über mein privates Konto. Dieses habe ich bei Lexoffice hinterlegt und aktualisiere dieses. Wie kann ich nun die rein privaten Buchungen entsprechend wegmachen, damit diese nicht mehr in die Buchhaltung reinwirken?

Antwort von lexoffice

Um nicht benötigte Banktransaktionen auszublenden, haben Sie die Wahl eine einzelne oder sämtliche Banktransaktionen auszublenden.
Um eine einzelne Banktransaktion auszublenden, klicken Sie die entsprechende Transaktion an und wählen Sie den Button „Ausblenden“.

Um sämtliche Banktransaktionen auszublenden, klicken Sie bitte auf „Nicht zugeordnete ausblenden“. Sie können max. 500 Banktransaktionen auf einmal ausblenden.

Um eine Übersicht aller ausgeblendeter Transaktionen zu sehen, nutzen Sie den Filter „Zeige: Ausgeblendete“.
In dieser Übersicht aller ausgeblendeter Transaktionen können Sie bei Bedarf einzelne oder alle wieder einblenden.

Facebook, Google & Co. In Lexoffice buchen

[Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und übernehme für die Richtigkeit des Folgenden keine Haftung]

Ähnlich der Umsatzsteuererhebung bei inländischen Lieferanten ist auch das Reverse Charge-Verfahren, welches bei Rechnungen von Facebook & Co. zur Anwendung kommt, für Nicht-Kleinunternehmer ein Nullsummenspiel: Meldung an Finanzamt über die Umsatzsteuerschuld bei gleichzeitiger Anmeldung der Vorsteuer in gleicher Höhe.

Beleg erfassen

Die Eingabe in Art der Ausgabe kann mit 13b angeblich (Quelle) abgekürzt werden.

… die restlichen Felder füllt man analog zu normalen Rechnungen aus.

Quellen

Facebook

Facebook stellt als Unternehmen mit Sitz in Irland einem deutschen Unternehmen keine Umsatzsteuer in der Rechnung aus (Quelle). Es schreibt lapidar, dass man sich da selbst drum zu kümmern habe.

Antwort vom Lexoffice-Support: „Facebook stellt keine Umsatzsteuer aus, da es sich um eine sonstige Leistung von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land handelt, oder aus einem Drittland. Je nach dem ob es von Facebook USA, oder einer EU-Niederlassung kommt. Es greift dann das Reverse Charge verfahren. Sind Sie Kleinunternehmer? Dann können Sie die abzuführende USt in der Jahreserklärung anmelden. Ansonsten buchen Sie einfach die entsprechende Kategorie (= Fremdleistungen §13b bzw. Fremdleistungen §13b nicht EU) und die Meldung geschieht automatisch.“

Anmerkung: Dies geschieht in Art der Ausgabe beim Belegerfassen.

Der Umsatzsteuersatz wird von LexOffice automatisch ausgefüllt, was genau so auch korrekt ist (Quelle). Beim hier verlinkten Artikel ist (zum Stand 3.11.2020) das Ausfüllen des Rechnungsbetrags missverständlich ausgedrückt. Eine Nachfrage beim Lexoffice-Support bestätigte, dass hier der Bruttobetrag rein muss.

LexOffice-Support: „(…) geben Sie den Gesamtbetrag der Rechnung an, das ist der Netto Wert auf den dann die Steuer berechnet wird. (…)“

Twitter

In einer Twitter-Rechnung wird dies zwar nicht explizit erwähnt, wie ich es eigentlich erwarten würde, aber in der Twitter Hilfe wird unter Geschäftliche Verwendung geschrieben: Berechnen wir Umsatzsteuer? Dein Anzeigenerwerb erfolgt über Twitter International Company (mit Sitz in Irland). Wir berechnen für deinen Account keine Umsatzsteuer. Du bist dafür verantwortlich, diese Steuer selbst zu berechnen und die Umsatzsteuer zum lokalen Satz deines EU-Mitgliedsstaates abzuführen.

Also dürfte das Belegerfassen analog zu Facebook funktionieren.