Lexoffice: Reisekostenabrechnung & Geschäftsessen

[Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und übernehme für die Richtigkeit des Folgenden keine Haftung]

Reisekosten

Für die Kilometerpauschale und grundsätzlich beim Verpflegungsmehraufwand kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden (Quelle). Bei Art der Ausgabe ist daher zwar Fahrtkosten zu wählen, jedoch die Steuer von 19% auf KEINE zu korrigieren. Bei Zahlart ist Privat bezahlt zu wählen.

Geschäftsessen

70% sind abzugsfähig. Die Vorsteuer kann jedoch zu 100% abgezogen werden (Quelle). lexoffice bucht die 70% automatisch (Quelle)