Antwort vom Lexoffice-Support vom 22.7.2021:
„Tut mir leid, negative Beträge können sie über die Belegerfassung grundsätzlich nicht eingeben. Sie machen das bitte ohne Minuszeichen. Das Prinzip lautet: Tatsächliche Ausgaben über ‚Ausgabe‘ erfassen. Gutgeschriebene Beträge einer Ausgabe erfassen sie als Ausgabenminderung. Hierzu laden Sie bitte das gleiche Belegbild/den gleichen Beleg in der Erfassung der Ausgabe hoch. Und ein 2.Mal über die Ausgabenminderung.“