ZUständige Einzugstelle eines privat krankenversicherten Werkstudenten

„wenn er (der Werkstudent) denn schon mal gesetzlich versichert war, (führt man die Rentenversicherung und die Umlagen) an die letzte zuständige Kasse, ansonsten haben Sie freie Auswahl.“ (Quelle: Experte in DATEV-Forum)

„Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern bleibt in der Regel die Krankenkasse zuständig, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war. Ist diese nicht feststellbar, so hat der Arbeitgeber eine der wählbaren Krankenkasse als Einzugsstelle auszuwählen.“ (Quelle Wikipedia)